Die meisten Gründer und
jungen Unternehmen brauchen eine kompetente Beratung, damit das Unternehmen
Erfolg hat. Bewährt hat sich das Coaching-Prinzip. Ein qualifizierter
Unternehmensberater betreut und begleitet das junge Unternehmen. Das Coaching
wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds
gefördert.
Das Gründercoaching
Deutschland wird bundesweit angeboten.
Gründer und junge Unternehmen.
Die Gründung oder Übernahme darf nicht länger als 5 Jahre zurückliegen.
Beratung vor der Gründung
kann nicht gefördert werden.
Das maximal förderfähige
Tageshonorar (netto) beträgt 800 Euro. Ein Tagewerk umfasst 8 Stunden.
Insgesamt werden höchstens
6.000 Euro gefördert.
Bezogen auf diese
förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse:
Gründer und Gründerinnen, die vorher arbeitslos waren und
Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB II oder SGB III) erhalten.
Diese besondere Förderung kann innerhalb des ersten Jahres nach
der Gründung beantragt werden.
Beratungen vor der Gründung können über dieses Programm
nicht gefördert werden.
maximal 3.600 Euro.
90 % des Beratungshonorars werden bundesweit als Zuschuss gezahlt.
Das Netto-Gesamthonorar darf 4.000 Euro nicht überschreiten. Das maximal
förderfähige Tageshonorar des Beraters beträgt 800 Euro (netto).
Quelle:
http://www.kfw-mittelstandsbank.de/